Bundesweit und flächendeckend erfolgt die Reform der Grundsteuer, sodass jedes Grundstück unabhängig von dessen Art und Nutzung betroffen ist. Wichtig ist zu beachten, dass jeder Grundbesitzer, egal ob natürliche oder juristische Person, aktiv handeln muss und an der notwendigen Feststellung verpflichtend partizipiert. Bis zum 31. Oktober 2022 ist die Feststellungserklärung einzureichen – Die Grundsteuer wird auf sämtlichen Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke, Gebäude und Betriebe der Land und Forstwirtschaft. Die Steuer wird vom Eigentümer getragen, ist aber bei einer Vermietung über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlagefähig. Der Hintergrund der Grundsteuerreform: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Vorschriften zur Ermittlung der Grundsteuer in Teilen mit dem im Grundgesetz normierten Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist. Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig. Zu stark war die ungleiche Behandlung gleichaltriger Grundstücke und hinzu kam ein massiver Gegensatz zwischen Ost und West Deutschland. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Werten. In den ostdeutschen Bundesländern auf Einheitswerten von 1935, im Westen auf Basis von 1964. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet eine Reform der Grundsteuer zu vollziehen. Die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form wird allerdings bis Ende 2024 weiter erhoben. Erst ab dem Jahr 2025 gilt dann das neue Recht – mit der überarbeiteten Berechnungsgrundlage.
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